171 RohBau

AboutAGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

171 GmbH

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der 171 GmbH, Hohstrasse 1, CH-8302 Kloten, gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Lieferungen, Arbeiten, Beratungsleistungen und allen sonstigen Leistungen der 171 GmbH.

Die 171 GmbH erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen im Bereich Bauarbeiten aller Art, insbesondere Rohbaumontagen, Spitzarbeiten und Bohrungen, Planung, Beratung und Ausführung von Abdichtungen im Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Spezialtiefbau, Bautenschutz und Sanierungen.

Zwischen der 171 GmbH und ihren Kunden gelten die nachfolgenden AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Annahme der Offerte oder der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung aktuellen Fassung.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der 171 GmbH geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die 171 GmbH. Der Kunde bestätigt bei Inanspruchnahme von Leistungen der 171 GmbH sowie bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Informationen der 171 GmbH

Prospekt- und Werbematerial der 171 GmbH sowie die Website www.171-rohbau.ch beinhalten Informationen über Dienstleistungen. Preis- und Angebotsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Die 171 GmbH bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann die 171 GmbH weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Die 171 GmbH kann keine Garantie abgeben, dass angebotene und/oder beworbene Dienstleistungen auch erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Dienstleistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

Preise

Es gelten die Preise gemäss bei Vertagsschluss aktueller Preisliste von 171 GmbH. Die Preise umfassen die vom Kunden bestellten Arbeiten, inklusive das dafür benötigte Personal, die benötigen Maschinen und das Werkzeug.

Vereinbaren die Parteien die Abrechnung gemäss Ausmass, wird das Werk nach Abschluss der Arbeiten ausgemessen und es wird gemäss den vereinbarten Ansätzen Rechnung gestellt.

Die vereinbarten Pauschalpreise beziehen sich auf die vom Kunden von 171 GmbH zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Plänen und/oder einer Baubesichtigung. Ergeben sich bei der Ausführung der Arbeiten Abweichungen von den Plänen oder sind Arbeiten notwendig, welche nicht vorgesehen waren, werden diese Arbeiten zum Regieansatz in Rechnung gestellt. Bevor solche Arbeiten ausgeführt werden, holt die 171 GmbH dafür die Zustimmung des Bauherrn ein. 

Zusatzkosten für von Dritten nicht oder verspätet geliefertes Material, für Kranzüge, Mulden und für Bauschuttentsorgung werden dem Kunden weiterverrechnet.

Sämtliche Preisangaben bei Offerten und auf Prospekt- und Werbematerial der 171 GmbH sowie auf www.171-rohbau.ch verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, exklusive die gesetzliche Mehrwertsteuer. Den angegebenen Preisen wird die jeweils bestehende gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.

Allfällige Liefer- und Versandkosten werden, wenn nicht anders angegeben oder wenn kein Pauschalpreis vereinbart wurde, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen.

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann die 171 GmbH vor erfolgter Offertstellung Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen.

Vertragsabschluss

Die Angebote und Offerten der 171 GmbH stellen eine verbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Offerten der 171 GmbH sind 60 Tage ab Ausstellung gültig. Mit dem Akzept oder einer Auftragserteilung des Kunden kommt zwischen der 171 GmbH und dem Kunden ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag über die vom Kunden gewünschten Dienstleistungen zustande. Die 171 GmbH übermittelt dem Kunden daraufhin eine Auftragsbestätigung.

Sofern nicht anders vermerkt, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die von der 171 GmbH ihm zugestellte Auftragsbestätigung auf Stimmigkeit zu kontrollieren. Allfällige Unstimmigkeiten hat der Kunde der 171 GmbH umgehend mitzuteilen. Ohne eine entsprechende Mitteilung des Kunden innert 3 Arbeitstagen seit Zustellung der Auftragsbestätigung gilt diese als vom Kunden kontrolliert und in Ordnung.   

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Dienstleistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden können, ist die 171 GmbH berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der 171 GmbH eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden (anteilsmässig) zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der (anteilsmässigen) Zahlungspflicht befreit. Die 171 GmbH ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzdienstleistung verpflichtet und es ist jegliche Haftung der 171 GmbH ausgeschlossen.

Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen der 171 GmbH sind innert 20 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Die 171 GmbH kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 50.— pro Mahnung erheben. Beanstandungen des Kunden beeinflussen die Fälligkeit der Rechnung nicht. Verrechnung durch den Kunden wird ausgeschlossen. 

Die 171 GmbH ist berechtigt, nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Kunden eine Anzahlung nach ihrem Ermessen zu fordern.

Die 171 GmbH ist berechtigt, dem Kunden ihre bereits getätigten Aufwände gemäss Arbeitsfortschritt in Rechnung zu stellen.

6. Offertstellung

Die Offerte der 171 GmbH legt sämtliche Anforderungen fest, welche die von ihr zu erbringenden Arbeiten erfüllen müssen.

Für die Erarbeitung der Offerte ist die 171 GmbH verantwortlich. Die Erarbeitung erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Mängel oder Unvollständigkeiten der Offerte sind vom Kunden spätestens bei der Zustellung der Auftragsbestätigung durch die 171 GmbH zu rügen. Werden nachträglich gerügte Mängel oder Unvollständigkeiten der Offerte berücksichtigt, so gehen die daraus entstehenden Mehrkosten zulasten des Kunden, wenn die Mängel oder Unvollständigkeiten bei der Abnahme für den Kunden erkennbar waren. Ansonsten gehen die Mehrkosten zulasten der 171 GmbH.

7. Änderungswesen

Der Kunde kann der 171 GmbH jederzeit eine Änderung der offerierten Dienstleistungen beantragen.

Sofern der Kunde eine Änderung beantragt, wird die 171 GmbH gegenüber dem Kunden innert [Zahl] Arbeitstagen die Auswirkungen der beantragten Änderung auf die Dienstleistungserbringung (insbesondere auf die Vergütung und Termine) schriftlich mitteilen. Dieser hat dazu sein schriftliches Einverständnis zu geben.

Verlangt der Kunde eine Änderung, so wird die 171 GmbH diese nicht ohne wichtigen Grund ablehnen. Als wichtiger Grund für eine Ablehnung gilt insbesondere, wenn mit der beantragten Änderung die Dienstleistungserbringung gefährdet wird oder wenn die für die Änderung notwendigen Ressourcen bei der 171 GmbH nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand verfügbar sind.

8. Pflichten der 171 GmbH

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die 171 GmbH ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen gemäss Vereinbarung termin- und fachgerecht. Die 171 GmbH ist berechtigt, auch Teillieferungen und/oder Teilleistungen zu erbringen und zu fakturieren, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Die 171 GmbH führt nachträgliche Änderungsverlangen des Kunden aus, sofern diese ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich sind. Fallen bei nachträglichen Änderungsverlangen zusätzliche Kosten an, teilt dies die 171 GmbH dem Kunden vorgängig mit und es hat der Kunde diese zusätzlichen Kostenübernahme schriftlich zu bestätigen.

Die 171 GmbH hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen und Subunternehmer beizuziehen.

9. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die 171 GmbH erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die 171 GmbH und das zur Verfügung stellen notwendiger Pläne (Architekten-, Installations- und Elektriker-Pläne etc.) sowie Einzeichnungen durch den Elektriker. Weiter hat der Kunde der 171 GmbH Zugang zum betreffenden Objekt, Ort oder Raum zu gewähren und die benötige Energiezufuhr (Elektrizität, Wasser etc.) jederzeit sicherzustellen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Bauobjekt zur Ausführung der vereinbarten Arbeiten von 171 GmbH entsprechend vorbereitet ist und dass 171 GmbH die Arbeiten ohne Störung, Unterbrüche und Hindernisse ausführen kann. Der Kunde stellt gemäss Vereinbarung das benötigte Montage-, Klein- und Hilfsmaterial sowie, falls vereinbart, eine Mulde zwecks Schuttentsorgung zur Verfügung. 

Weiter ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat der 171 GmbH jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. Die 171 GmbH geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt der 171 GmbH nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, werden die sich daraus ergebenden Mehraufwendungen von 171 GmbH zum Regietarif in Rechnung gestellt.

  • 10. Abnahme, Prüfpflicht und Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, die von 171 GmbH ausgeführten Arbeiten anlässlich des gemeinsamen Abnahmetermins zu prüfen und das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Allfällige Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten. Mit vorbehaltloser Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls gelten die ausgeführten Arbeiten als fehlerfrei und genehmigt. Bei Abwesenheit des Kunden gelten die Arbeiten nach Ablauf von fünf Arbeitstagen als fehlerfrei und genehmigt.   

Bei Waren, welche die Arbeiter der 171 GmbH im Einverständnis mit dem Kunden mitnehmen, verzichtet der Kunde auf sämtliche Eigentumsrechte und Ansprüche. Die 171 GmbH ist insbesondere ermächtigt, solche Waren zu entsorgen. 

11. Gewährleistung

Die 171 GmbH haftet im Sinne von Art. 367 ff. OR für sorgfältige Ausführung der bei ihr bestellten Arbeiten und Dienstleistungen.

Die Ansprüche des Kunden wegen Mängel verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach der Abnahme. Soweit jedoch Mängel nicht ersichtlich waren (versteckte Mängel), beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre (Art. 371 Abs. 1 OR).

Bei durch die 171 GmbH im Zuge der Erbringung der Dienstleistung gelieferten Waren gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers.

Bei der Umsetzung von Kundenwünschen, welche von den Empfehlungen der 171 GmbH abweichen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschossen ist auch die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen.

  • 12. Haftung

Die 171 GmbH schliesst jede Haftung für Schäden, die nicht aufgrund der Dienstleistung der 171 GmbH entstanden sind, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die 171 GmbH und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Die 171 GmbH haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

  • 13. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Zürich, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Geroldswil, 1. Dezember 2021